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   OLG Köln, 12.05.2010 - I-16 W 15/10   

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https://dejure.org/2010,5782
OLG Köln, 12.05.2010 - I-16 W 15/10 (https://dejure.org/2010,5782)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2010 - I-16 W 15/10 (https://dejure.org/2010,5782)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - I-16 W 15/10 (https://dejure.org/2010,5782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren bei isolierter Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Streitwertbeschwerde - Beschlussanfechtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a Abs. 1
    Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren bei isolierter Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages

  • rechtsportal.de

    GKG § 49a Abs. 1
    Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren bei isolierter Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtschutzinteresse für Streitwertbeschwerde, Negativbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei isolierter Anfechtung eines Negativbeschlusses? (IMR 2010, 496)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 786
  • ZWE 2010, 275
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 16 W 15/10
    Die isolierte Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss) - die nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses bzw. Anordnung der entsprechenden Maßnahme gerichteten Antrages angefochten werden kann (BGH Urt. v. 15.1.2010 - V ZR 114/09 - zu Rn 13, NZM 2010, 205) - bleibt in ihrer Rechtskraftwirkung hinter einem die abgelehnte Maßnahme anordnenden Urteil zurück.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 16 W 15/10
    Dies gilt auch dann, wenn die Partei im Rechtsstreit obsiegt hat und der Gegner ihre Gebühren zu erstatten hat (Hartmann, KostG, 39. Aufl., § 68 Rn 5; BGH NJW-RR 1986, 737).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 16 W 15/10
    Denn auch in diesem Fall muss bei der Bestimmung des Streitwertes berücksichtigt werden, dass die Rechtskraftwirkung der Aufhebung eines Negativbeschlusses hinter der Anordnung der Maßnahme zurückbleibt (vgl. BGH MDR 2008, 829 für die Feststellungsklage).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Deren Wert ist in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren nach § 49a GKG zu ermitteln; das gilt auch dann, wenn Rechtsmittelführer, wie hier, die beklagte Partei ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 5; aA OLG Köln, ZWE 2010, 275, 276; Suilmann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 49a GKG Rn. 15b).
  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

    Wird - wie hier - ein Negativbeschluss angefochten, mit dem lediglich ein Beschlussantrag abgelehnt wird, ist bei der Bewertung des Gesamtinteresses und des Einzelinteresses die gegenüber der Entscheidung über ein positives Beschlussergebnis zurückbleibende Rechtskraftwirkung durch einen Abschlag von 50 % zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, ZWE 2010, 275, 276; Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., § 49 GKG Rn. 23; Jennißen/Suilmann, WEG, 7. Aufl., § 49 GKG Rn. 34; BeckOK KostR/Toussaint [1.4.2023], § 49 GKG Rn. 25; aA Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 44 Rn. 138 Stichwort Negativbeschluss: "Erinnerungswert von z.B. 5.000 EUR").
  • KG, 10.07.2019 - 24 W 27/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung für eine im Wege der

    Seines Erachtens besteht unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 16 W 15/10 - das Interesse der Klägerin nicht in der Abwehr der anteiligen Kostenbelastung an den Instandsetzungsmaßnahmen bzw. an den Kosten für den Sachverständigen, sondern im nominellen Wert der Reparaturmaßnahmen sowie im nominellen Wert der Kosten des Gutachtens.

    Aus der Entscheidung OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 16 W 15/10 - ergebe sich nichts anderes.

    Aus OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 16 W 15/10 - ergibt sich nichts anderes.

  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Für die Streitwertbegrenzung (siebeneinhalbfaches Interesse des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen) sind die Kostenanteile an der (streitigen) Maßnahme maßgebend (vgl. zB OLG Köln BeckRS 2010, 13530 = ZWE 2010, 275; OLG Celle BeckRS 2010, 04944 = ZWE 2010, 190 und ZWE 2011, 147; OLG Koblenz BeckRS 2010, 00183 = ZWE 2010, 96; BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 49 Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 C 12.381

    Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzinteresse; Beschwer; Streitwert im

    Für eine Streitwertbeschwerde, die im Namen eines Beteiligten mit dem Ziel der Heraufsetzung eines vermeintlich zu niedrig festgesetzten Streitwerts erhoben wird, besteht daher in der Regel kein Rechtsschutzinteresse (vgl. BGH vom 12.02.1986 Az. IVa ZR 138/83 RdNr. 4; Brandenburgisches OLG vom 11.05.2004 Az. 7 W 5/04 RdNr. 5, OLG Köln vom 12.05.2010 Az. 16 W 15/10 RdNr. 4; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. 2011, § 68 RdNr. 5).
  • LG Stuttgart, 17.08.2018 - 19 T 180/18

    Streitwertbeschwerde im Unterlassungsklageverfahren wegen einer

    Der Beteiligte, der einen Kostenerstattungsanspruch hat, ist in der Regel nicht durch eine aus seiner Sicht zu niedrige Streitwertfestsetzung beschwert (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 12.02.1986, Iva ZR 138/83; Beschluss vom 29.10.2009, III ZB 40/09; Beschluss vom 20.12.2011, VIII ZB 59/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2002, 5 W 100/02; OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010, 16 W 15/10; OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2011, 13 W 11/11).
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